Bundesverfassungsgericht entscheidet: Vorratsdatenspeicherung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Vorratsdatenspeicherung die seit über einem Jahr per Gesetz in Kraft gesetzt ist, ist nicht mit Art. 10, Grundgesetz vereinbar.
In der Pressemitteilung der BVG heisst es:
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Weiter heisst es:
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und
gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG
gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch
das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
Dezember 2007.
Details zum Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
War irgendwie klar, dass der Generalverdacht unter den Damit jeder deutsche Bürger bzw. Nutzer deutscher Internerdienstleistungen gesetzt wird, nicht ganz so OK ist
Schauen wir nun mal wie die Regierung darauf reagiert.
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