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Abmahnungen wegen Filesharing / Bitorrent werden häufiger

24. August 2011 TheMaster Keine Kommentare

Im privaten Kundenumfeld beobachte ich derzeit einen starken Anstieg von Abmahnungen bzgl. “Unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen”. Häufig werden hierbei durch Dienstleister Filesharingnetzwerke nach bereitgestellten Musikstücken durchsucht und dann eine Massenauskunftsanfrage bei den ISPs gestartet. Jeweils natürlich mit vorheriger Genehmigung der Gerichte…

Die Abmahnschreiben klingen auf den ersten Blick auch sehr einleuchtend und Wasserdicht, aber man kann sich hier in der Regel gut gegen wehren. Wichtig ist hier die sofortige Einschaltung eines Anwaltes, alleine kann man hier keinen Erfolg haben. Idealerweise sollte ebenso ein IT-Fachmann zu Rate gezogen werden, der die Abmahnung fachlich prüft und eventuelle Fehler finde (z.B. falsche IP-Adresse in der Abmahnung) oder auch andere Aspekte untersucht. Empfehlenswert ist es hierbei auch, dass der ITler kurz das Netzwerk (vor allem das WLAN) daheim auf mögliche Schwachstellen prüft, prüft und hierüber eine schriftliche Stellungnahme schreibt.

Meine Erfahrung nach kann man mit entsprechender Ruhe und überlegten Vorgehen sowie Zusammenarbeit des Anwalts mit dem IT-Fachmann die Abmahnung erfolgreich abwehren. Es sollte eigentlich auch klar sein, dass man die beiliegende “Strafbewehrte Unterlassungserklärung” nicht einfach so unterschreibt. Damit wäre das Verfahren dann direkt verloren.

Folgender Artikel bei heise.de aus der CT 19/10 beschreibt die Problematik und Gegenwehransätze sehr gut:

Schwierige Gegenwehr – Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?

Achtung: Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, nur eine persönliche auf Erfahrung beruhende Meinung.

Anwaltliche Mahnung

31. January 2009 TheMaster Keine Kommentare

So sah es heute in meiner privaten eMailbox aus als ich die neuen eMails abrief.

“Wird wohl spam sein” dacht ich mir, war aber neugierig und überflog den Inhalt.

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XX XX,

wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.

[...]

Da fiel mir auf, dass ich mit der versendenen Anwältin Frau K.G. aus M. bereits im Sommer letzten Jahres schriftverkehr hatte. Die Webseite hinter der Domain aus der eMailadresse existiert ebenfalls.

Also flugs eine Antwort geschrieben in der ich eine vollständige auskunft nach BDSG verlange und eine Löschung dieser.

Leider ging die eMail nicht wirklich durch denn der empfangende Mailserver teilte mir mit:

<mail@ra-XXX-muenchen.de>: mail for ra-XXX-muenchen.de loops back to myself

Naja, dann halt doch per Fax raus. Hab aber erst die Telefonnummer gewählt gehabt. Dort kam dann die schicke Aussage “Nummer nicht vergeben.”

Das Fax ging dann durch, aber eine Reaktion erwarte ich nicht. Naja mal sehen, ein wenig Googlen nach der Damen ergibt nette Ergebnisse.

Eine paar Ergebnisse seien hier verlinkt:

Vorkasse bezahlt und dennoch Mahnung…

Manchmal zweifel ich an der Kompetenz meiner Umwelt.

Anfang März haben wir bei einem unserer Distributoren Artikel gekauft. Bezahlt haben wir wie immer per Vorkasse. Nachdem längere Zeit die Artikel nicht kamen, fragten wir aktiv nach. Man teilte uns mit, dass ein Artikel nicht auf Lager sei.

Ich habe darauf einen geringfügig höherwertigen Artikel als Ersatzlieferung gewählt, welche ich per eMail unter dem Vorbehalt, dass dieser zum selben Preis wie der nicht lieferbare geliefert wird.

Dies wurde mir zugesagt und die Artikel kamen wenig später bei uns an.

Anfang April erhielten wir eine Mahnung über den Differenzbetrag. Nachdem ich per eMail um korrektur bat, versprach man uns, die Forderung zu stornieren und den Differenzbetrag gutzuschreiben.

Jetzt nach einem weiteren Monat kam die nächste Mahnung. Mit einer Frist von 5 Tagen zur Zahlung. Andernfalls würde man einen Anwalt beauftragen, welcher dann gerichtliche Mahnschritte einleitet.

Tja, die Mahnung bleibt dennoch ungerechtfertigt und wir haben dieser umgehend schriftlich wiedersprochen. Den Widerspruch haben wir per eMail und herkömmlicher Post an unseren Distributoren gesendet mit einer 7 Tagesfrist uns eine entsprechende Stornierung der Mahnung zukommen zu lassen.

Schade, dass man dort jedoch nicht reagiert. Mal sehen was am 6. Tag nach der Mahnung geschieht… Unser Anwalt weiss schon bescheid.

Ich liebe Schlammschlachten

Immer wieder lustig die WHL. Heute morgen ein riesiger Post über einen Housing-Anbieter, in dem jemand mit einem neuen Privataccount einige “Fakten” darlegt. Fakten in “, weil ich den Wahrheitswert weder bemessen kann noch will.

Ich amüsiere mich dabei als geneigter Leser.

Lustig ist dann aber auch die Reaktion des Anbieters: Er veröffentlicht den Namen des Kunden, der selber in der Hosting-Branche ist. In wie fern hier der Datenschutz nicht beachtet wurde kann ich schlecht abschätzen, aber stutzig in den Bezug bin ich schon.

Auf jeden Fall wird dem Kunden eine Frist bis 12 Uhr gesetzt, bevor der kostenpflichtige Anwalt eingeschaltet wird. Naja. Um 9.30 Uhr (30 Minuten später) erfolgt dann der Hinweis, dass der Anwalt in wenigen Minuten eine Kostennote an den Kunden schicken wird….

Was ich hier interessant finde:

  • Es wird nur von Kosten geredet, nicht von der Sache selber (vom Anbieter)
  • Frist erst 3 Stunden, dann 30 Minuten? *wunder*

Auch wenn die Aussagen des Kunden nicht 100% war sein mögen, das Verhalten des Anbieters ist nicht wirklich professionell. Aber mal sehen. Ich amüsiere mich ein wenig weiter über die Branche in der ich tätig bin. Sicherlich dürften wir jetzt schon auf Seite 3 sein.